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Gesetzlich Krankenversicherte

Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die kompletten Behandlungskosten übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes plus einmalig 10€ Rezeptgebühr. Ausgenommen von dieser Zuzahlung sind alle Patienten, die von ihrer Krankenkasse befreit sind. Die Befreiung ist durch einen Befreiungsnachweis der Krankenkasse nachzuweisen.
Diese Kosten der Eigenbeteiligung lassen sich steuerlich absetzen.

Belege über gezahlte Zuzahlungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da Sie nur bis zu einer Höhe von 2% Ihrer Bruttojahreseinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken 1% der Bruttojahreseinnahmen) zuzahlungspflichtig sind (sog. Belastungsgrenze). Mit (nachgewiesenem) Erreichen der maximalen Zuzahlungshöhe, können Sie sich für den Rest des jeweils laufenden Kalenderjahres durch Antrag bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.

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